Der Lehrplan zur digitalen Grundbildung wurde am 19.04.2018 von Bundesminister Faßmann verordnet:
Der Inhalt gliedert sich in:
Bildungs- und Lehraufgabe,
Beitrag zu dem Aufgabenbereich der Schule,
Beiträge zu den Bildungsbereichen,
Didaktische Grundsätze,
Lehrstoff.
Dabei kann die digitale Grundbildung schulautonom jedes Jahr zwischen 0 und 2 Wochenstunden, als eigenes Fach oder integrativ von der 5. bis zur 8. Schulstufe unterrichtet werden. Mindestens müssen in diesem Zeitraum 2 Jahreswochenstunden, maximal 4 unterrichtet werden.
Für die ersten 2 Jahreswochenstunde ist ein Basislehrstoff gegeben. Beschließt eine Schule eine weitere Jahreswochenstunde den Gegenstand zu unterrichten, so gibt es einen Erweiterungsstoff für die dritte Jahreswochenstunde. Analog dazu die 4. Jahreswochenstunde.